Der Verein ist wegen Förderung der Volksbildung nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften StNr. 99059/01752, vom 10.02.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.